Die folgenden Bestimmungen der Hausordnung der HLW Biedermannsdorf wurden von Lehrern, Mitarbeitern der Verwaltung, Eltern und Schülern gemeinsam erarbeitet und durch Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses ab dem Schuljahr 2006/2007 in Geltung gesetzt.
Jeder Schüler erhält bei Eintritt in die HLW Biedermannsdorf ein Exemplar der Haus­ordnung und nimmt sie durch Unterschrift zur Kenntnis.

Verhalten in der Schule und im Unterricht:

  1. Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht, in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Ge­mein­schaft hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Zur gemeinsamen Arbeit in der Schule gehören  auch gepflegte Umgangsformen (zB Abschalten der Handys, Essverbot während des Unterrichts uä.).
  2. Der Unterricht beginnt in unserer Schule um 7:45 Uhr. Die Schüler haben regelmäßig und pünktlich zu allen Unterrichtsstunden und Schulveranstaltungen zu erscheinen und die notwendigen Hilfsmittel mitzubringen.
    Verspätet sich ein Schüler um mehr als 10 Minuten, so gilt die ganze Stunde als ver­säumt. Bei wiederholter Unpünktlichkeit müssen versäumte Pflichten nachgeholt werden.
    Ausnahmen von dieser Regelung sind Busverspätungen zur 1. Unterrichtsstunde.
  3. Ist eine Klasse 10 Minuten nach dem planmäßigen Unterrichtsbeginn noch immer ohne Lehrer, so ist dies im Lehrerzimmer oder in der Administration zu melden.
  4. Die Teilnahme an unverbindlichen Übungen oder Freigegenständen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, nach der Anmeldung aber für das ganze Schuljahr verpflichtend. Ein Schüler kann sich von einem Freigegenstand oder einer unver­bindlichen Übung während des Schuljahres nicht mehr abmelden; eine Entlassung aus dem Freigegenstand bzw. der unverbindlichen Übung wegen schlechten Schul­erfolges ist durch Beschluss der Klassenkonferenz jedoch zum Ende des ersten Semesters möglich.
  5. Kann ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, so muss die Schule innerhalb der ersten drei Tage  vom Grund des Fernbleibens verständigt werden.
    (Telefon: (02236) 711 17-10, E-Mail: office@hlw-bmdf.ac.at)
    Bleibt trotz Aufforderung der Schule das Fernbleiben eines nicht mehr schul­pflich­tigen Schülers länger als eine Woche unentschuldigt, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet.
  6. Während des Unterrichts ist das Verlassen der Schule nur mit der Genehmigung des Klassenvorstandes, seines Stellvertreters bzw. der Direktion, an anderen Unterrichts­orten bzw. bei Schulveranstaltungen, die außerhalb des  Schulgebäudes stattfinden, nur mit Zustimmung des aufsichtführenden Lehrers gestattet.
    Schülern kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Verlassen des Schulhauses während der Freistunden und der Mittagspause gestattet werden.
  7. Im gesamten Schulgebäude besteht absolutes Rauchverbot. Ebenso auf dem Gehsteig vor der Schule und den Parkplätzen neben der Schule. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Innenhof. In diesem ist das Rauchen ab dem 16. Lebensjahr gestattet.
    Für Ordnung und Sauberkeit ist jeder verantwortlich, der sich im Innenhof aufhält.
  8. Der Missbrauch von alkoholischen Getränken und Drogen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen ist ausnahmslos verboten.
  9. Bei der Zufahrt zur Schule sind Autos ausschließlich auf dem öffentlichen Parkplatz zu parken. Einspurige Fahrzeuge (Mopeds und Fahrräder) können auf dem Schulparkplatz unter dem dafür vorgesehenem Flugdach abgestellt werden.

Umgang mit schulischen Einrichtungen:

  1. Bei Schlechtwetter und/oder in den Wintermonaten sind im gesamten Schul­gebäude Hausschuhe (bzw. Koch- und Servierschuhe) zu tragen.
    An welchen Tagen die Hausschuhpflicht einzuhalten ist, wird durch die Direktion festgelegt und durch eine Tafel im Eingangsbereich angezeigt.
  2. Ein pfleglicher Umgang mit allen Einrichtungen der Schule ist selbstverständlich; das Bekleben der Wände ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Das Beschreiben der Möbel ist verboten. Für Beschädigungen des Inventars bzw. am Schulgebäude haften die Schüler oder deren Erziehungsberechtigte.
  3. Die Bankfächer sind täglich nach dem Unterricht auszuräumen, die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, die Tafel ist zu löschen und das Licht ist abzudrehen.
  4. Für mitgebrachte Wertgegenstände (Notebook, Handy, Geld, Unterrichtsmittel usw.) besteht keine Haftung der Schule. Zur Aufbewahrung  werden versperrbare Mietkästchen im Klassenraum für einen Beitrag von € 1,50 pro Monat (€15,00 pro Schuljahr) zur Verfügung gestellt.
  5. Oberbekleidung, Schuhe und Hausschuhe sowie Koch- und Servierkleidung müssen im Spind im Kellergeschoß aufbewahrt werden. Für die Spinde, die gegen Kaution von der Schule zur Verfügung gestellt werden, haben die Schüler eigene Schlösser mitzubringen.
  6. Kaffee- und Wasserkocher sind aus Sicherheitsgründen (Feuergefahr bei Kabel­brand) in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt.

 
Sonstige Bestimmungen:

  1. Schüler haben zu Beginn des Schuljahres einen Schülerausweis zu lösen und immer bei sich zu tragen, um sich ausweisen zu können. Der Schülerausweis ist zugleich die Entlehnkarte für die Leihgegenstände der Bibliothek.
  2. Änderungen der Wohnadresse, der Telefonnummer sowie sonstiger persönlicher Verhältnisse, die für die Schule bedeutsam sind, sind unverzüglich zu melden.
    (Telefon: (02236) 711 17-10, E-Mail: office@hlw-bmdf.ac.at)
  3. Klassenfotos, Fotos von Schulball, Lehrausgängen, Exkursionen, Sportwochen uä. können auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden.
  4. Allgemeine Auskünfte werden in der Direktionskanzlei, Auskünfte über Studien- und disziplinäre Angelegenheiten in der Sprechstunde vom Klassenvorstand bzw. vom zuständigen Lehrer erteilt. Die Termine der Sprechstunden werden zu Semesterbeginn schriftlich mitgeteilt.
    Eltern volljähriger Schüler erhalten nur dann Informationen, wenn die Schule vom eigenberechtigten Schüler dazu ermächtigt wird.
  5. Ergänzende Richtlinien gibt es für die Ordnung und Sauberkeit in EDV-Räumen, sowie für den fachpraktischen Unterricht (Hygiene­bestimmun­gen und Verhalten im Praxisbereich) und für den Gegenstand Leibesübungen.

Druckversion

Besuchen
Sie uns auf
Zur offiziellen Facebook Seite der HLW Biedermannsdorf