Das Pflichtpraktikum steht stets in Bezug zum Lehrplan der jeweiligen Schulart und ist in den Berufsfeldern dieser Ausbildung verpflichtend zu absolvieren. Diese Verbindung von schulischen Kenntnissen und Anwendung der erlernten Kompetenzen in der betrieblichen Realsituation ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Ausbildung an den humanberuflichen Schulen.

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kreativität und Projektmanagement / Kultur und Kreativität / Umwelt und Nachhaltigkeitsmanagement / Freizeitmanagement und Umwelt

  • Zeitpunkt: während der Sommerferien zwischen dem III. und IV. Jahrgang
  • Ausmaß: 3 Monate (92 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
  • Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
  • Verkürztes Schuljahr: der III. Jahrgang endet mit Mai; der IV. Jahrgang beginnt mit Oktober

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kommunikations- und Mediendesign

  • Zeitpunkt: in der Ferienzeit zwischen dem II. und vor Eintritt in den V. Jahrgang
  • Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
  • Wo: in Unternehmen der Branche Kommunikation- und Mediendesign (mindestens 4 Wochen mit Inhalten aus KOMD und/oder AINF) oder in sonstigen Betrieben der Wirtschaft bzw. der öffentlichen Verwaltung (Bürotätigkeiten mit Office-Anwendungen)
  • Kein verkürztes Schuljahr!

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang

  • Zeitpunkt: während der Ferien vor Eintritt in den III. Jahrgang
  • Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
  • Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, in sozialen Einrichtungen, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
  • Kein verkürztes Schuljahr!

Fachschule für wirtschaftliche Berufe – Kulturtouristik / Gesundheit und Soziales

  • Zeitpunkt: während der Sommerferien zwischen der II. und III. Klasse
  • Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
  • Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, in sozialen Einrichtungen, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
  • Verkürztes Schuljahr: die 2. Klasse endet mit Mai; die 3. Klasse beginnt mit September

Ergänzende Informationen zum Pflichtpraktikum

Sollte das Pflichtpraktikum ohne sein/ihr Verschulden nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgelegt werden können, hat der Schüler/die Schülerin dieses in der unterrichtsfreien Zeit des folgenden Schuljahres nachzuholen (vgl. § 11 Abs. 9 SchUG).

Die Absolvierung des im Lehrplan vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ist Voraussetzung, um zur Ablegung der Hauptprüfung zugelassen zu werden.

Volontariat

Eine unentgeltliche Beschäftigung wird als Volontariat bezeichnet. Im Gegensatz zum im Inland abgewickelten Pflichtpraktikum stellt das Volontariat ein Ausbildungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis dar. Aus diesem Grund kann ein Volontariat nicht für das Pflichtpraktikum angerechnet werden.

 

Mit Weitblick in die Zukunft

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